Der Verwaltungsgerichtshof Kassel entscheidet am 06.01.2023, dass die Stubbenrodung an 7 der genehmigten 18 Anlagenstandorten im Reinhardswald weitergehen darf.
Gutachten bestätigen, dass man von einer Vergrähmung der Haselmaus ausgehen könne.
Die Entscheidungen zu den verbleibenden Standorten stehen noch aus.
Die Bewertung weiterer vorliegender Eilanträge zur immissionsrechtlichen Genehmigung und zu den Zuwegungen der beiden Naturschutzverbände durch den VGH steht noch aus.
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Damit geht das desaströse Projekt Windpark Reinhardswald in die nächste Runde.
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