Arbeiten im Reinhardswald werden fortgesetzt

Der Verwaltungsgerichtshof Kassel entscheidet am 06.01.2023, dass die Stubbenrodung an 7 der genehmigten 18 Anlagenstandorten im Reinhardswald weitergehen darf.

An den Standorten der Windkraftanlagen 10, 11 (Youtube: Windpark Reinhardswald – geplanter Standort WKA 11), 12 als auch 16 (Youtube: Windpark Reinhardswald – geplanter Standort WKA 16), 17 (Youtube: Windpark Reinhardswald – geplanter Standort WKA 17), 18 (Youtube: Windpark Reinhardswald – geplanter Standort WKA 18) und 19 (Youtube: Windpark Reinhardswald – geplanter Standort WKA 19)   dürfen die Arbeiten an einem der größten Windkraftprojekte in Deutschland und dem größten in Hessen mitten im nordhessischen Reinhardswald weitergehen. 
 
Gutachten bestätigen, dass man von einer Vergrähmung der Haselmaus ausgehen könne.
 
Die Entscheidungen zu den verbleibenden Standorten stehen noch aus.
 
Die Bewertung weiterer vorliegender Eilanträge zur immissionsrechtlichen Genehmigung und zu den Zuwegungen der beiden Naturschutzverbände durch den VGH steht noch aus.
 
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Damit geht das desaströse Projekt Windpark Reinhardswald in die nächste Runde.