Der Verwaltungsgerichtshof musste noch in diesem Monat entscheiden, ob die notwenigen Baumfällarbeiten an den Zuwegungen vollzogen werden dürfen.
Nun steht fest: die Harvester stehen vorerst still.
„Der Senat hat damit dem Eilantrag eines anerkannten Umweltverbandes gegen die vom Regierungspräsidium Kassel genehmigte Waldumwandlung entsprochen.“